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# § 8 EStDV 1955 — Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung  
Stand: 31.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihre Größe nicht mehr als 30 Quadratmeter oder ihr Wert nicht mehr als 40 000 Euro beträgt. In diesem Fall dürfen Aufwendungen, die mit dem Grundstücksteil im Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden.

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Zitiervorschlag: § 8 EStDV 1955

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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