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§ 8 EStDV 1955 — Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.12.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 Euro beträgt.