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§ 18 ESiV 2020 — Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen

Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Stand: 25.06.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eisenbahnen haben sicherzustellen, dass die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung gegolten haben, auch nach der Erteilung erfüllt werden.