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Anlage 6 ESBO — (zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1972, 287)