Anlage 6 ESBO — (zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen, Fundstelle: BGBl I 1972, 287)