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Anlage 6 ESBO — (zu § 25) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildungen,
Fundstelle: BGBl I 1972, 287)