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§ 50 ESBO — Inkrafttreten

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2)