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§ 48 ESBO — Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.