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§ 4 ESBO — Begriffserklärungen für Bahnanlagen

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 4 der EBO über Begriffserklärungen gilt entsprechend.