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§ 64 ERegG — Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen

Eisenbahnregulierungsgesetz

Außer Kraft: § 64 ist seit 24.06.2021 nicht mehr im ERegG enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.