nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 ERVDPMAV 2013 — Signaturgebundene elektronische Kommunikation

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Beim Deutschen Patent- und Markenamt können elektronische Dokumente in folgenden Verfahren signaturgebunden eingereicht werden:

1.
in Verfahren nach dem Patentgesetz und dem Gesetz über internationale Patentübereinkommen,
2.
in Verfahren nach dem Gebrauchsmustergesetz,
3.
in Verfahren nach dem Markengesetz,
4.
in Verfahren nach dem Designgesetz.

(2) Materiell-rechtliche Formerfordernisse bleiben unberührt.