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§ 2 ERVBußBehBMFÜV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.