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§ 8 ERPWiPlanG 2024 — Befristung

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024

Historische Fassung: Stand 01.01.2024 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.