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# Anlage ERPWiPlanG 2021 — (zu § 1)Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021  
Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 02.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2621 - 2635)

```
Kapitel 1 (Ausgaben):	Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):	Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):	Einnahmen
Anlage 1:	Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:	Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2019
Anlage 3:	Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
```

Kapitel 1

```
Titel und Funktion	Zweckbestimmung	Betrag für 2021 1 000 €	Betrag für 2020 1 000 €	Ist-Ergebnis 2019 1 000 €
1	2	3	4	5
	Ausgaben			
892 01-691	Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft	46 800	46 400	12 898
	Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.			
	Verpflichtungsermächtigung	208 100 T€			
	davon fällig:				
	Jahr 2022 bis zu	40 700 T€			
	Jahr 2023 bis zu	36 600 T€			
	Jahr 2024 bis zu	30 600 T€			
	in künftigen Haushaltsjahren	100 200 T€			
	Haushaltsvermerk:			
	1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.			
	2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.			
	3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.			
683 01-691	Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung	167 900	224 300	190 603
	Zahlungsverpflichtungen	1 297 800 T€			
	davon fällig:				
	Jahr 2022 bis zu	146 900 T€			
	Jahr 2023 bis zu	124 800 T€			
	Jahr 2024 bis zu	105 100 T€			
	in künftigen Haushaltsjahren	921 000 T€			
	Haushaltsvermerk:			
	1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.			
	2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.			
	3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.			
682 01-691	Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital	9 700	9 700	7 519
	Haushaltsvermerk:			
	1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01.			
	2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.			
	3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.			
```

Investitionsfinanzierung

```
Erläuterungen
6
```

Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 7 420 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

```
a)	Vorhaben in regionalen Fördergebieten	600 Mio. Euro
b)	Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen	3 760 Mio. Euro
c)	Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften	60 Mio. Euro
d)	Innovationen und Digitalisierung	2 000 Mio. Euro
e)	Exportfinanzierung	1 000 Mio. Euro.
```

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2021 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:

- a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den regionalen Fördergebieten.

- b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Startfonds.

- c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.

- d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.

- e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2020.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 297,8 Mio. Euro, davon fällig:

```
Jahr 2022 bis	146,9 Mio. Euro
Jahr 2023 bis zu	124,8 Mio. Euro
Jahr 2024 bis zu	105,1 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren	921,0Mio. Euro.
```

Zu Tit. 682 01

Der Titelansatz umfasst Mittel für

- – die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.

- – Insbesondere für das „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital.

Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.

Kapitel 1

```
Titel und Funktion	Zweckbestimmung	Betrag für 2021 1 000 €	Betrag für 2020 1 000 €	Ist-Ergebnis 2019 1 000 €
1	2	3	4	5
682 02-330	Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden	500 000	500 000	333 267
	Verpflichtungsermächtigung	1 826 300 T€			
	davon fällig:				
	in künftigen Haushaltsjahren	1 826 300 T€			
	Haushaltsvermerk:			
	Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.			
681 02-029	Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland	3 590	2 700	2 689
	Verpflichtungsermächtigung	6 810 T€			
	davon fällig:				
	Jahr 2022 bis zu	2 270 T€			
	Jahr 2023 bis zu	2 270 T€			
	Jahr 2024 bis zu	2 270 T€			
	Haushaltsvermerk:			
	1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.			
	2. Die Ausgaben sind übertragbar.			
681 03-029	Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung	5 600	3 600	2 611
	Verpflichtungsermächtigung	6 000 T€			
	davon fällig:				
	Jahr 2022 bis zu	2 000 T€			
	Jahr 2023 bis zu	1 700 T€			
	Jahr 2024 bis zu	1 300 T€			
	Jahr 2025 bis zu	1 000 T€			
	Haushaltsvermerk:			
	1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.			
	2. Die Ausgaben sind übertragbar.			
870 01-680	Inanspruchnahme aus Gewährleistungen	0	0	0
	Haushaltsvermerk:			
	Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.			
	Gesamtsumme Investitionsfinanzierung	733 590	786 700	549 587
	Abschluss			
	Zuweisungen und Zuschüsse	9 190	6 300	5 300
	Ausgaben für Investitionen	724 400	780 400	544 287
	Gesamtsumme Investitionsfinanzierung	733 590	786 700	549 587
```

Investitionsfinanzierung

```
Erläuterungen
6
```

Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

- – die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;

- – die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II und III sowie des HTGF Deep-Tech-Fonds;

- – die Bedienung von Kapitalabrufen des coparion-Fonds, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch die KfW Capital und die Europäische Investitionsbank (EIB) Gesellschafter sind.

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2021 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2022 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 1 826 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,97 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

- – 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,

- – bis zu 1,43 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,

- – bis zu 0,5 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Der Ansatz wurde einmalig aufgestockt, da Stipendien im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht wahrgenommen und daher in das Jahr 2021 verschoben werden.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6,81 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2022 bis 2024, um die Verlängerung des MOE/GUS-Stipendienprogramms sowie des deutsch/jüdisch-amerikanischen Begegnungsprojekts Germany Close Up bewilligen zu können.

Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2022 bis 2025, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Der Ansatz und die Verpflichtungsermächtigungen werden einmalig aufgestockt, da zahlreiche transatlantische Projekte in 2020 aufgrund der Corona Pandemie nicht realisiert werden können und daher in die folgenden Haushaltsjahre verschoben werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2019 rund 1 800 Mio. Euro.

Kapitel 2

```
Titel und Funktion	Zweckbestimmung	Betrag für 2021 1 000 €	Betrag für 2020 1 000 €	Ist-Ergebnis 2019 1 000 €
1	2	3	4	5
	Sonstige Ausgaben			
427 09-011	Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige	200	200	86
531 01-013	Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens	250	250	0
	Haushaltsvermerk:			
	1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.			
	2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.			
575 01-680	Zinsaufwendungen	0	0	0
	Haushaltsvermerk:			
	1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden.			
	2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.			
671 01-680	Bearbeitungsgebühren	50	50	0
595 01-062	Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021	–	–	0
697 01-389	Ausgleich von Liquiditätszuflüssen	35 620	–	0
	Summe Sonstige Ausgaben	36 120	500	86
	Abschluss			
	Sonstige Ausgaben	36 120	500	86
	Zinskosten	–	–	–
	Gesamtsumme Sonstige Ausgaben	36 120	500	86
```

Sonstige Ausgaben

```
Erläuterungen
6
```

Zu Tit. 427 09

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2020 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.

Kapitel 3

```
Titel und Funktion	Zweckbestimmung	Betrag für 2021 1 000 €	Betrag für 2020 1 000 €	Ist-Ergebnis 2019 1 000 €
1	2	3	4	5
	Einnahmen			
119 99-680	Vermischte Einnahmen	0	0	169
141 02-680	Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen	0	0	0
162 01-691	Erträge aus Vermögen	310 390	359 215	625 992
182 01-691	Tilgung von Darlehen	382 853	192 553	156 202
129 01-873	Einnahmen aus Vermögen	0	179 265	0
	Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.			
231 01-699	Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft	56 167	56 167	50 835
	a) ERP-Innovationsfinanzierung:	34 420 T€			
	b) Sonderfonds Energieeffizienz:	60 T€			
	c) ERP-Startfonds:	400 T€			
	d) Strategische Wagniskapitalfinanzierung:	21 287 T€			
	Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds, der Strategischen Wagniskapitalfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02			
272 01-861	Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)	20 300	0	0
	Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.			
325 02-928	Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW	0	0	0
	Gesamteinnahmen	769 710	787 200	833 198
	Abschluss			
	Verwaltungseinnahmen	0	0	0
	Übrige Einnahmen	769 710	787 200	833 198
	Gesamteinnahmen	769 710	787 200	833 198
```

Einnahmen

```
Erläuterungen
6
```

Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

```
a)	Vergütung ERP-Förderrücklage	200 100 T€
b)	Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II	81 390 T€
c)	Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse	24 650 T€
d)	Erträge aus Darlehen an Unternehmen	4 250 T€
Summe	310 390 T€
```

Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

```
Senator der Finanzen Berlin	1 053 T€
Unternehmen	381 800 T€
Summe	382 853 T€
```

Zu Tit. 129 01

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2020 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bundeshaushalt an den aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) gewährten Anlaufkosten für neue Förderansätze, z. B. den Aufbau einer strategisch orientierten Wagniskapitalfinanzierungsstruktur. Bei dem neuen Förderansatz handelt es sich um Anlaufkosten wie z. B. Studien sowie die Dotierung von Pilotinvestitionsvorhaben.

Zu Tit. 272 01

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.

2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.

Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.

Abschluss

```
Ka- pitel	Bezeichnung	Einnahmen	Ausgaben	davon entfallen auf
sonstige Ausgaben	Zinskosten	Zuweisungen und Zuschüsse	Investitionen
1 000 €	1 000 €	1 000 €	1 000 €	1 000 €	1 000 €
1	Investitions- und Exportfinanzierung	769 710	733 590	36 120		9 190	724 400
2	Sonstige Ausgaben/ Einnahmen		36 120				
		769 710	769 710	36 120		9 190	724 400
```

Anlage 1Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1

```
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig)	Ausgaben- soll 2021	a) Bis einschl. 31.12.2019 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2021 b) VE 2020 c) VE 2021	davon fällig
2021	2022	2023	2024	2025 ff.
in Mio. €
1	2	3	4	5	6	7	8
892 01	Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung	46,8	a)	–	–	–	–	–	–
			b)	–	–	–	–	–	–
			c)	208,100	–	40,700	36,600	30,600	100,200
683 01	Förderkosten	167,9	a)	337,300	79,900	62,800	47,900	36,400	110,300
			b)	206,300	39,800	37,900	31,800	25,000	71,800
			c)	1 297,800	–	146,900	124,800	105,100	921,000
682 01	Förderkosten für die KfW Capital	9,7	a)	32,883	7,000	7,300	9,396	9,187	–
			b)	89,500	9,700	10,800	11,500	11,700	45,800
			c)	0	0	0	0	0	0
681 02	Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen	3,6	a)	1,660	1,660	–	–	–	–
			b)	3,120	1,040	1,040	1,040	–	–
			c)	6,810	–	2,270	2,270	2,270	–
681 03	Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung	5,6	a)	1,971	1,337	0,484	0,150	–	–
			b)	5,100	1,500	1,300	1,300	1,000	–
			c)	6,000	–	2,000	1,700	1,300	1,000
	Summe	233,6	a)	373,814	89,897	70,584	57,446	45,587	110,300
			b)	304,020	52,040	51,040	45,640	37,700	117,600
			c)	1 518,710	–	191,870	165,370	139,270	1 022,200
682 02	Kooperationsprojekte	500,0	a)	1 831,200			2020 ff. :	1 831,200	
			b)	1 929,400			2021 ff. :	1 929,400	
			c)	1 826,300			2022 ff. :	1 826,300	
```

Anlage 2Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Aktivseite

```
				2019 EUR	2018 EUR
A.	Barreserve und Anlagen		
	1.	Guthaben bei Kreditinstituten	381 665 224,46		690 535 399,83
	2.	Anlage bei Fondsgesellschaften	1 206 259 063,96		1 006 259 329,00
	3.	Anlage bei Unternehmen	711 319 332,26		720 207 131,28
	4.	Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland I“	50 974 976,18		53 022 415,86
	5.	Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II“	72 762 837,44	2 422 981 434,30	36 887 011,81
B.	Darlehensforderungen	754 779 983,15	586 257 437,90
C.	Rechnungsabgrenzung		0,00	0,00
D.	Sonstige Forderungen		0,00	2 067,18
E.	Beteiligungen			
	1.	Eingezahltes gezeichnetes Kapital	1 082 876 331,12		1 082 876 331,12
	2.	KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens	1 190 752 106,00		1 190 752 106,00
	3.	Sonstige Kapitalrücklage	864 280 731,32		614 280 731,32
	4.	Sonderrücklage I	1 365 363 733,24		1 192 408 090,64
	5.	ERP-Gewinnrücklage I	985 558 653,21		767 397 941,58
	6.	ERP-Gewinnrücklage II (alt)	0,00		72 950 713,72
	7.	ERP-Gewinnrücklage II (vorher GR III)	667 104 807,67		569 155 986,64
	8.	ERP-Gewinnrücklage IV	0,00		451 135 858,29
	9.	ERP-DtA-Gewinnrücklage	0,00		816 910 075,71
	10.	ERP-Risikodeckungsmasse	850 000 000,00		0,00
	11.	Sonstige Sonderrücklage II	2 771 567 397,40		1 992 449 797,04
	12.	ERP-Förderrücklage	6 900 000 000,00		0,00
	13.	ERP-Förderrücklage I	0,00		4 650 000 000,00
	14.	ERP-Förderrücklage II	0,00		250 000 000,00
	15.	ERP-Förderrücklage III	0,00		1 000 000 000,00
	16.	ERP-Förderrücklage IV	0,00		1 250 000 000,00
	17.	Gesetzliche Rücklage der KfW	615 270 642,68		615 270 642,68
	18.	High-Tech Gründerfonds I	50 126 335,05		55 730 124,20
	19.	High-Tech Gründerfonds II	75 951 996,89		80 461 676,24
	20.	High-Tech Gründerfonds III	18 312 100,70		6 652 731,76
	21.	coparion	54 500 170,29		39 375 918,26
	22.	Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG	3 965 008,99		2 385 883,24
	23.	eCAPITAL IV	5 354 569,51		4 715 843,67
	24.	Cybersecurity Fonds	1 505 127,08		0,00
	25.	Brockhaus Private Equity	–8 662 662,00		12 148 795,96
	26.	Obermark	22 995 847,27	17 516 822 896,42	19 878 387,27
	Summe der Aktiva		20 694 584 313,87	19 830 108 428,20
```

nach dem Stand vom 31. Dezember 2019

Passivseite

```
				2019 EUR	2018 EUR
A.	Rückstellungen		
	1.	Rückstellung Förderlasten	572 440 590,29		662 140 274,70
	2.	Rückstellung High-Tech Gründerfonds	0,00		0,00
	3.	Rückstellung MMF I	0,00		0,00
	4.	Rückstellung MMF II	3 073 595,89	575 514 186,18	170 499,81
B.	Verbindlichkeiten		
	Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast	5 167 760,87		5 539 466,36
	Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds	50 974 976,18		53 022 415,86
	Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II	72 762 837,44		36 887 011,81
	Sonstige Verbindlichkeiten	0,00		0,00
	Verwahrungen	0,00	128 905 574,49	0,00
C.	Vermögen des ERP-Sondervermögens		
	Vermögensbestand 01.01.	19 072 348 759,66		18 326 914 434,11
	Gewinn/Verlust		917 815 793,54	745 434 325,55
	Vermögensbestand 31.12.		19 990 164 553,20	19 072 348 759,66
	Summe Passiva		20 694 584 313,87	19 830 108 428,20
```

Anlage 3Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2019 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 211,0 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2019 vertragsgemäß vergütet. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2019 wie folgt vergütet:

- • Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage“ und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.

- • Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen in den Jahren 2015 bis 2018 die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von insgesamt 400,0 Mio. EUR, davon 200,0 Mio. EUR aus der ERP-Gewinnrücklage I, dotiert. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 505,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

- • 278,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I

- • 15,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II

- • 59,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III

- • 74,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV

- • 45,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I

- • 4,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II

- • 27,0 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2019 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:

- 1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2019 in Höhe von 211,0 Mio. EUR:

  - • Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 200,6 Mio. EUR.

  - • Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 2,9 Mio. EUR.

  - • Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 7,5 Mio. EUR.

- 2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 294,1 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:

  - • Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 258,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich nach der Zuführung auf 1 025,6 Mio. EUR.

  - • Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich nach der Zuführung auf 89,3 Mio. EUR.

  - • Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 19,5 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich nach der Zuführung auf 470,6 Mio. EUR.

Das ERP-Sondervermögen und die KfW haben am 12./17.12.2019 den Vertrag gemäß Artikel 1 § 6 des Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung in der im Jahr 2019 novellierten Fassung (Durchführungsvertrag 2019) abgeschlossen, der unter anderem die Vereinfachung der ERP-Anteile am KfW-Eigenkapital für Förderung sowie die Schaffung einer Risikodeckungsmasse regelt. Diese Regelungen wurden zum 31.12.2019 wie folgt umgesetzt:

- • Die ERP-Förderrücklage II mit einem Bestand von 250,0 Mio. EUR geht in der sonstigen Kapitalrücklage des ERP-Sondervermögens auf, deren Vergütung nicht für die Finanzierung der ERP-Wirtschaftsförderung steht. Zum Ausgleich wird ein Betrag von 250,0 Mio. EUR aus Mitteln der Sonderrücklage II des ERP-Sondervermögens, der bislang nicht für ERP-Wirtschaftsförderung zur Verfügung stand, in die ERP-Gewinnrücklage II umgebucht. Die ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich hiernach auf 339,3 Mio. EUR.

- • Die ERP-Förderrücklage I, III und IV wurden zu der ERP-Förderrücklage zusammengefasst. Der Saldo der ERP-Förderrücklage beläuft sich zum 31.12.2019 auf 6 900,0 Mio. EUR.

- • Die ERP-Gewinnrücklagen I, II und IV werden zu der ERP-Gewinnrücklage I zusammengefasst.

- • Bildung einer Risikodeckungsmasse als gesonderte Gewinnrücklage (ERP-Risikodeckungsmasse). Die Initialausstattung in Höhe von 850,0 Mio. EUR erfolgte zu Lasten der ERP-Gewinnrücklage I. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beträgt zum 31.12.2019 985,6 Mio. EUR, der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse 850,0 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2019 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

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Zitiervorschlag: Anlage ERPWiPlanG 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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