nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 ERPWiPlanG 2021 — Ermächtigung zur Kreditaufnahme

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 02.04.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.