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§ 16 ERPVwG

Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Durchführung dieses Gesetzes erfolgt im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien.