nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 ERP-WiPlanErV — Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 auf die Förderung von Gründungen und Nachfolgen gemeinnütziger kleiner und mittlerer Unternehmen

ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung

Stand: 28.06.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anwendung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 wird im Rahmen der veranschlagten Ansätze auf die Förderung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen von gemeinnützigen kleinen und mittleren Unternehmen ohne Körperschaftsteuerpflicht erstreckt.