nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 ERFSV — Anforderungen an die Dokumentation der Datenübermittlung

E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung  
Stand: 28.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Versicherten muss unmittelbar nach jeder Übermittlung ihrer Daten eine Dokumentation barrierefrei und leicht zugänglich in der Anwendung nach § 360 Absatz 10 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Verfügung stehen. Diese Dokumentation muss verständliche und vollständige Informationen enthalten über

- 1. die elektronische Verordnung, zu der die übermittelten Daten gehören,

- 2. die übermittelten technischen Profile und Datenfelder,

- 3. den Zeitpunkt der Übermittlung und

- 4. den Empfänger der Übermittlung.

---

Zitiervorschlag: § 5 ERFSV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ERFSV/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
