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§ 2 ERFSV — Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken

E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung

Stand: 28.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Berechtigten zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.