Die oberste Schulaufsichtsbehörde unterrichtet den Landeselternrat über alle grundsätzlichen, die Schulen des Landes gemeinsam interessierende Fragen und ist verpflichtet, ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
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Die oberste Schulaufsichtsbehörde unterrichtet den Landeselternrat über alle grundsätzlichen, die Schulen des Landes gemeinsam interessierende Fragen und ist verpflichtet, ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.