nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 19 EMVO (Sachsen) — Arbeitskreise

Elternmitwirkungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Kreiselternräten werden Arbeitskreise gebildet. Weitere Arbeitskreise können zeitweilig oder ständig eingerichtet werden.