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§ 1 EMVG-FuAG-BGebV — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) erhebt Gebühren und Auslagen für die individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen (gebührenfähige Leistungen) im Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes, die sie auf Grund der folgenden Vorschriften erbringt:

1.
Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz,
2.
Funkanlagengesetz,
3.
Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung,
4.
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder,
5.
Sicherheitsfunk-Schutzverordnung.