nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 7c EMIR — Informationen über die Erbringung von Clearingdienstleistungen

EMIR  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Clearingmitglieder und Kunden, die sowohl bei einer nach Artikel 14 zugelassenen CCP als auch bei einer nach Artikel 25 anerkannten CCP Clearingdienstleistungen erbringen, informieren ihre Kunden, sofern das Angebot verfügbar ist, über die Möglichkeit, ihre Kontrakte über eine nach Artikel 14 zugelassene CCP zu clearen.

(2) Unbeschadet des Artikels 4 Absatz 3a legen Clearingmitglieder und Kunden, die Clearingdienstleistungen für Kunden erbringen, für jede CCP, bei der sie Clearingdienstleistungen erbringen, in klarer und verständlicher Weise die Gebühren offen, die diesen Kunden für die Erbringung von Clearingdienstleistungen in Rechnung zu stellen sind; diese Offenlegungspflicht gilt auch für alle anderen Gebühren, einschließlich Gebühren, die den Kunden, die die Kosten weitergeben, in Rechnung gestellt werden, und sonstige mit der Erbringung von Clearingdienstleistungen verbundene Kosten.

(3) Clearingmitglieder und Kunden, die Clearingdienstleistungen erbringen, stellen die in Absatz 1 genannten Informationen zur Verfügung,

a) wenn sie eine Kundenclearing-Beziehung mit einem Kunden eingehen, und

b) mindestens vierteljährlich.

(4) Die ESMA arbeitet in Absprache mit der EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen die Art der in Absatz 2 genannten Informationen präzisiert wird.

Die ESMA legt der Kommission die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 25. Dezember 2025 vor.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.

---

Zitiervorschlag: Art 7c EMIR

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EMIR/7c

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
