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§ 5 EMFV — Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.