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§ 4 EM2024LärmSchV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024

Historische Fassung: Stand 01.06.2024 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und am 31. Juli 2024 außer Kraft.