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§ 3 EM2024LärmSchV — Landesvorschriften

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024

Historische Fassung: Stand 01.06.2024 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abweichende Vorschriften der Länder gehen den vorstehenden Regelungen vor.