(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 am 25. Mai 2018 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 8. Mai 2018
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
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