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§ 15 EHV 2020 — Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Emissionshandelsverordnung 2020

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 13 und die Anlage (zu § 13) treten am 1. Oktober 2021 außer Kraft.