nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 EFischV (Brandenburg) — Zulassungsvoraussetzungen für den Elektrofischfang

Elektrofischereiverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Zulassung zur Ausübung des Elektrofischfanges kann nur für fischereiliche Bestandsaufnahmen und Bestandsuntersuchungen, für Hegemaßnahmen, zum Fang von Laichfischen, für Forschungs- und Lehrzwecke sowie zur fischereilichen Gewässerbewirtschaftung erteilt werden.

(2) Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn

der Antragsteller oder der von ihm beauftragte Elektrofischer eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der Fischereibehörde anerkannten Lehrgang über Elektrofischerei (Bedienungsschein) nachweist,

eine Bestätigung des Technischen Überwachungsvereins, der Prüfstelle Deutscher Elektrotechniker oder einer vergleichbaren Einrichtung vorgelegt wird, daß die zu verwendende Elektroanlage den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Normen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entspricht (Zulassungsschein, Prüfzeugnis oder Bericht der Typenprüfung).

(3) Der Elektrofischfang darf nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom ausgeübt werden. Die oberste Fischereibehörde kann weitere Anforderungen an die einzusetzenden Elektrofischfanganlagen festlegen, wenn dies aufgrund des wissenschaftlichen oder technischen Fortschritts erforderlich ist oder eine Gefährdung des Fischbestandes oder der übrigen Tierwelt zu erwarten ist.

---

Zitiervorschlag: § 2 EFischV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EFischV/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
