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§ 4 EF-VO — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Einreise-Freimengen-Verordnung

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.