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§ 39 EEMD-ZVAnl II — Salvatorische Klausel

EETS-Zulassungsvertrag

Außer Kraft: § 39 ist seit 01.03.2022 nicht mehr im EEMD-ZVAnl II enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bei Abschluss dieses Vertrags erkannt hätten.

Unterschriften