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# § 35 EEMD-ZVAnl II — Schriftverkehr

EETS-Zulassungsvertrag  
Stand: 06.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Sämtliche Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in Textform und in deutscher Sprache abzufassen und an die mit dem Mauterheber abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten. Satz 1 gilt nicht für förmliche Zustellungen, diese sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.

(2) Förmliche Zustellungen an den Mauterheber in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die folgende Anschrift zu richten: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Werderstraße 34, 50672 Köln (Empfangsberechtigter)

(3) Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind an die mit dem Anbieter abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten.

(4) Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nennen; ein Widerruf ist nur durch schriftliche Mitteilung und unter Benennung eines anderen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wirksam. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten: (Zustellungsbevollmächtigter in der Bundesrepublik Deutschland).

(5) Die Vertragsparteien werden einander Änderungen der Anschriften nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person des Zustellungsbevollmächtigten oder des Empfangsberechtigten, unverzüglich mitteilen.

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Zitiervorschlag: § 35 EEMD-ZVAnl II

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EEMD-ZVAnl%20II/35

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