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# Anlage 6 EEMD-ZVAnl I — zur Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrenszur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)

Prüfvereinbarung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.03.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)

Glossar

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Begriff	Definition
Anbieter	Rechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt.
Auskehr der Maut	Bezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber.
Bankgarantie	Zahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt.
BDSG	Bundesdatenschutzgesetz.
Benannte Stelle	Siehe notifizierte Stelle.
Betreibergesellschaft	Gesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist.
Betreiber des Mautsystems	Siehe Betreibergesellschaft.
BFStrMG	Bundesfernstraßenmautgesetz.
BGB	Bürgerliches Gesetzbuch.
EETS	Abkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD).
EETS-Anbieter	Siehe Anbieter.
EETS-Gebiet	Mautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt.
EETS-Gebiet BFStrMG	Gebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird.
Gebrauchstauglichkeit	Fähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind.
Kapitalintakthalteerklärung	Verpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen.
Maut	Gebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG.
Mautdienstregister	Auch: EETS-Register Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG.
Mautdienst-Teilsystem	Ein Mautdienst-Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut.
Mauterheber	Englisch: Toll Charger. Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt.
MautSysG	Mautsystemgesetz.
Mauttransaktion	Einzelner Erhebungsvorgang in einem elektronischen Mauterhebungssystem.
Muster-Zulassungsvertrag	Siehe Zulassungsvertrag.
Nationales duales Mauterhebungssystem	Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG.
Notifizierte Stelle	Vom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten.
Nutzer	Natürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.
Rückwirkungsfreiheit	Das Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit	Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.
Verfahren zur Prüfung der Erfüllung der wirtschaftlichen Vorgaben	Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Nachweis der Einhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zu erbringen.
Vermittlungsstelle	Vermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern.
Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG	Durch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (EEMD-Gebietsvorgabenverordnung – GVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen:–wirtschaftliche Vorgaben–finanzielle Vorgaben–Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen–technisch-organisatorische Vorgaben–Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers–Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung–Vorgaben zu Qualitätsanforderungen
Zulassungsvertrag	Vertrag für die Zulassung zum EETS im EETS-Gebiet BFStrMG.
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Zitiervorschlag: Anlage 6 EEMD-ZVAnl I

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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