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§ 4 EEG 2023 — Ausbaupfad

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Historische Fassung: Stand 25.01.2021 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Ziel nach § 1 Absatz 2 soll erreicht werden durch

1.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf
a)
57 Gigawatt im Jahr 2022,
b)
62 Gigawatt im Jahr 2024,
c)
65 Gigawatt im Jahr 2026,
d)
68 Gigawatt im Jahr 2028 und
e)
71 Gigawatt im Jahr 2030,
2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
3.
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf
a)
63 Gigawatt im Jahr 2022,
b)
73 Gigawatt im Jahr 2024,
c)
83 Gigawatt im Jahr 2026,
d)
95 Gigawatt im Jahr 2028 und
e)
100 Gigawatt im Jahr 2030 und
4.
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.