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§ 38i EEG 2023 — Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Historische Fassung: Stand 25.01.2021 bis 19.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden.