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§ 38h EEG 2023 — Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 17.05.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 38b ist bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments entsprechend anzuwenden.