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§ 38g EEG 2014 — Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Stand: 19.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von § 25 Absatz 1 Satz 1 endet der Zeitraum mit dem Ablauf des 252. auf die öffentliche Bekanntgabe des Zuschlags folgenden Kalendermonats.