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§ 37b EEG 2023 — Höchstwert für Solaranlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Höchstwert für Strom aus Solaranlagen beträgt 7,50 Cent pro Kilowattstunde.