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§ 23a EEG 2014 — Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Stand: 25.01.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.