nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 12 EComKflAusbV — Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce

E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,

- 1. Kundenanliegen lösungsorientiert zu bearbeiten,

- 2. bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen zu bearbeiten,

- 3. Rückabwicklungsprozesse zu organisieren,

- 4. Kommunikationskanäle auszuwählen und zu steuern,

- 5. Schnittstellen von Kommunikationskanälen zu berücksichtigen,

- 6. Kommunikation mit Kunden und Kundinnen zielgruppenorientiert und situationsgerecht zu gestalten, auszuwerten und zu optimieren und

- 7. rechtliche Regelungen bei der Kundenkommunikation im E-Commerce einzuhalten.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

---

Zitiervorschlag: § 12 EComKflAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EComKflAusbV/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
