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# Anlage 3 EBO — (zu § 9) Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)

1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen: 1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers, 1.2 Schwingung des Stromabnehmers, 1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen, 1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung), 1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet, 1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden. 1.7 Mindestabstand von der Oberleitung

```
NennspannungkV	Abstand [*]mm
Wechselstrom	15	150	(100)
Wechselstrom	25	220	(150)
Gleichstrom	1,5	35	(25)
Gleichstrom	3	50	(35)
```

* Die Werte in Klammern dürfen nur bei vorübergehender Annäherung des Stromabnehmers an ortsfeste Bauteile angewendet werden.

2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden: 2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)

```
Arbeitshöhe des Stromabnehmersmm	Verschiebung [*]mm
6500	170
5000	110
```

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

* Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225

2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)

```
Radiusm	Ausladungmm
Spurweite	Spurweite
≤ 1445 mm	≤ 1470 mm
100		43
120		39
150		34
200		30
250	15	28
300	13	26
400	11	24
500	10	23
600	9	22
800	8	21
1000	8	20
2000	6	19
3000	6	18
ₒₒ	5	18
```

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden. 2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)

```
Arbeitshöhe desStromabnehmers	Verschiebung [*]bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetragmm
66	100	130	150	160
mm	mm
6500	0	31	58	76	85
5000	0	23	44	57	64
```

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)

```
Arbeitshöhe desStromabnehmers	Verschiebung
	bei nicht festgelegtemGleis	bei festgelegtemGleis	bei festgelegtem Gleisund einem Überhöhungs-oder Querhöhenfehler≤ 5 mm
mm	mm
6500	99	95	32
6000	92	87	29
5500	85	80	27
5000	79	73	25
```

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden. 3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante

```
NennspannungkV	Höhemm
Wechselstrom	15	4950
Wechselstrom	25	5020
Gleichstrom	1,5	4850
Gleichstrom	3	4865
```

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Zitiervorschlag: Anlage 3 EBO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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