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§ 5 EAMIV — Datenschutz und Datensicherheit

Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung

Stand: 09.08.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Bereitstellung der Daten in der maschinenlesbaren Fassung sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu treffen.