Art 2 EALG — Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG)
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)