Die Erlaubnis zur Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben gemäß § 10b Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes ist zu erteilen, wenn die in den §§ 7 bis 14 geregelten Voraussetzungen und Anforderungen an die Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben erfüllt werden.