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§ 1 DrogistAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin wird staatlich anerkannt.