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§ 2 DrechslAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Drechsler-Ausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen

1.
Drechseln
2.
Elfenbeinschnitzen

gewählt werden.