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# Anlage 11 DonauSchPVAnl 1993 — Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung  
Historische Fassung: Stand 22.10.2022 bis 01.09.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2963)

- 1. Navigationsstatus

```
0	under way using engine	in Fahrt mit Motorkraft
1	at anchor	vor Anker
2	not under command	manövrierunfähig
3	restricted manoeuvrability	manövrierbehindert
4	constrained by her draught	durch Tiefgang beschränkt
5	moored	festgemacht
6	aground	auf Grund
7	engaged in fishing	beim Fischfang
8	under way sailing	in Fahrt unter Segel
9 bis 13	reserved for future uses	reserviert für künftige Nutzung
14	AIS-SART (active)	AIS-SART (aktiv)
15	not defined	nicht definiert
```

- 2. Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug

  - 2.1 Bei Inland AIS Geräten, die vor dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:

    - a) Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.[Abbildung]Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug

    - b) Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m und die Werte für W und L mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.[Abbildung]Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für einen Verband

  - 2.2 Bei Inland AIS Geräten, die nach dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:

    - a) Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.[Abbildung]Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug

    - b) Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für EA, EB, EC und ED mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß EA ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.[Abbildung]Erläuterungen zu den EA, EB, EC und ED Werten für einen Verband

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Zitiervorschlag: Anlage 11 DonauSchPVAnl 1993

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/DonauSchPVAnl%201993/anlage-11

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