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§ 4 DlStatG — Hilfsmerkmale

Dienstleistungsstatistikgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Hilfsmerkmale sind:

1.
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und des Auskunftspflichtigen,
2.
Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.