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§ 5 DisUV (Brandenburg) — Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen

Distanzunterrichtsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Durchführung von Klassenarbeiten und Klausuren sowie Prüfungen finden in Präsenzveranstaltungen statt, soweit nach den Abschnitten 2 und 3 keine anderen Bestimmungen gelten. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Prüfungen und Klausuren auch außerhalb der Schule teilzunehmen.