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§ 12 DigiManKflAusbV — Prüfungsbereich Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells

Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Prüfungsbereich Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

1.
Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hinblick auf Digitalisierungsgrad, Optimierungsmöglichkeiten, Kosten und Wertschöpfung zu analysieren,
2.
den Kundennutzen zu kalkulieren,
3.
digitale Geschäftsmodelle zu unterscheiden,
4.
Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
5.
die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
6.
die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.