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§ 27 DeuFöV — Monitoring-Bericht

Deutschsprachförderverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesamt erstellt einen Monitoring-Bericht nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und übermittelt ihm diesen Bericht. Der Bericht enthält ausschließlich aggregierte statistische Auswertungen, die zur Steuerung und Auswertung der Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung notwendig sind.