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§ 24 DeuFöV — Expertengremium

Deutschsprachförderverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Bewertung von Lehrplänen, Lehr- und Lernmitteln, zur Entwicklung von Verfahren der Qualitätskontrolle sowie Fortentwicklung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung richtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Expertengremium ein.